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STORY  |  26.04.2022

Trinkwasserhygiene: Verantwortung übernehmen, um Schaden zu vermeiden

Trinkwasser muss ein Leben lang in ausreichender Menge konsumiert werden. Daher ist der Schutz der Konsumenten in den Gesetzen verankert. Trinkwasser muss demnach so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Bereitstellung über Wasserleitungen, Tankfahrzeuge oder in verschlossenen Behältnissen erfolgt. Konsumenten können ihr Wasser mit einem sicheren Gefühl verwenden und genießen, denn bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung müssen mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.

Ab der Übergabestelle ist der Unternehmer oder sonstige Inhaber verantwortlich

Entnahmestellen liegen nicht mehr im Verantwortungsbereich der Wasserversorger, sondern im Verantwortungsbereich der Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Baugenossenschaften und Vermieter von Liegenschaften und ihrer Verwalter, Haustechnik- und Gebäudeverantwortlichen. Sie alle werden so zum Unternehmer oder sonstigen Inhaber einer Wasserversorgungsanlage und sind für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung und damit für die Qualität des abgegebenen Wassers verantwortlich. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber ist zuständig für den bestimmungsgemäßen Betrieb nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit den dazu erforderlichen Maßnahmen zur Betriebsführung und Instandhaltung. Verantwortliche von „Großanlagen zur Trinkwassererwärmung“, die Trinkwasser gewerblich oder öffentlich bereitstellen, sind sogar gesetzlich zu einer regelmäßigen Untersuchung verpflichtet. Diese Anlagen müssen gar nicht „so groß“ sein, denn es reicht ein Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwasser-Erwärmers und der Entnahmestelle, um als „Großanlage“ eingestuft zu werden. Ausgenommen von der Untersuchungspflicht sind Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern.

Einhaltung der Temperaturgrenzen und Entnahmen sind unbedingt erforderlich

Um die gesetzlichen Anforderungen bis zu allen Entnahmestellen sicherzustellen, schreibt die Richtlinie VDI 3810-2/VDI 6023-3 die Einhaltung der Temperaturgrenzen für Kalt- und Warmwasser sowie einen regelmäßigen Wasseraustausch durch Entnahmen vor. Steht das Wasser über Stunden oder Tage in den Leitungen, nimmt es die Umgebungstemperatur an. Bei diesen Zeitspannen hat die Dämmung keinen relevanten Einfluss mehr auf das Temperaturverhalten in den stagnierenden Leitungen. Wesentlicher Bestandteil des bestimmungsgemäßen Betriebs einer Trinkwasser-Installation ist die bedarfsgerechte Nutzung. Nach VDI/DVGW 6023 ist dazu durch Wasserentnahme an allen Entnahmestellen zu gewährleisten, dass innerhalb von 72 Stunden der komplette Wasserinhalt in allen Teilen der Trinkwasser-Installation ausgetauscht wird. Dies gilt auch für weit entfernte oder selten genutzte Anlagenteile oder Zapfstellen. Die Umsetzung kann durch entsprechende Nutzung, durch Spülungen oder durch automatische Spüleinrichtungen erfolgen. Die festgelegten Maßnahmen sollten unbedingt dokumentiert werden.

Überschreitung technischer Maßnahmenwerte erfordert Gefährdungsanalyse

Werden technische Maßnahmenwerte überschritten, so ist dies gemäß Trinkwasserverordnung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Anzeigepflicht besteht sowohl für den Unternehmer oder sonstigen Inhaber als auch für die Untersuchungsstelle. Der Unternehmer oder sonstige Inhaber muss außerdem eine Gefährdungsanalyse vornehmen oder beauftragen. Auch sind erforderliche Maßnahmen zum Schutz der Konsumenten durchzuführen. Sofern sich aus der Überschreitung Nutzungseinschränkungen ergeben, muss unmittelbar eine Information an die betroffenen Verbraucher erfolgen. Im Rahmen der Gefährdungsanalyse werden mittels einer systematischen Ermittlung, ausgehend von der Anlagenbeschreibung und im Rahmen einer Ortsbesichtigung, alle Gefährdungen erfasst, die aufgetreten sind oder auftreten können, sowie alle Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik und sonstige relevante Erkenntnisse dokumentiert. Die ergriffenen Maßnahmen sind vom Unternehmer oder sonstigen Inhaber unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt mitzuteilen.

Menschliche Gesundheit hat Vorrang

Das Gebäudeenergiegesetzes hält unmissverständlich fest: Die nachhaltige Beschränkung des Energieeinsatzes ist wichtig, eine daraus resultierende negative Auswirkung auf die menschliche Gesundheit ist jedoch nicht tolerierbar. Ein Abweichen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum sicheren Betrieb von Trinkwasser-Installationen ist daher nur dann zulässig, wenn die hygienische Gleichwertigkeit der Maßnahmen nachgewiesen werden kann. Andernfalls kann dies für den Unternehmer oder sonstigen Inhaber fatale Folgen haben, für die er persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

Auch Architekten, Planer und Fachhandwerker können haften

Architekten, Planer und Fachhandwerker schulden dem Auftraggeber eine Trinkwasser-Installation, die den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Neben der verpflichtenden Einhaltung von Gesetzen sind daher als Mindestmaß auch die allgemein anerkannten Regeln der Technik umzusetzen. Diese umfassen zweifelsfrei die Vorgaben der DIN EN 806 und DIN EN 1717, der DIN 1988, der VDI/DVGW 6023 sowie der DVGW W 551. Werden vom Auftraggeber abweichende Wünsche geäußert, dürfen diese nicht bedenkenlos umgesetzt werden. Vielmehr muss der Auftraggeber nachweislich umfassend belehrt werden. Andernfalls können Architekten, Planer und Fachhandwerker zur Leistung von Schadenersatzforderungen verpflichtet werden.

HyPlus Gesamtkonzept für Hygiene an jeder Entnahmestelle

Zur Sicherstellung des bestimmungsgemäßen Betriebs und Wahrung einer sicheren Trinkwasserqualität setzt das intelligente HyPlus Gesamtkonzept von WimTec an: HyPlus-Armaturen stellen den regelmäßigen Wasseraustausch sicher und spülen das belastete Stagnationswasser am Point-of-Use aus. Damit werden auch die letzten Meter bis zu den Entnahmestellen sicher erfasst. Die bedarfsgerechte Freispülung erfolgt mit dem geringstmöglichen Wassereinsatz nur bei Betriebsunterbrechung und unzureichender Nutzung, bei ausreichender Entnahme erfolgt keine zusätzliche Spülung. Die Intelligenz ist der Schlüssel zum Erfolg, denn die Wasserentnahmestelle weiß, wann und wie lange sie das letzte Mal benutzt wurde und sichert so den bestimmungsgemäßen Betrieb mit dem minimal möglichen Wasserverbrauch. Die ideale Lösung zur Dokumentation ist WimTec REMOTE: Mit dem Tablet können alle Informationen der umfassenden Armaturenserie einfach und sicher ausgelesen werden. Die Übertragung zwischen Tablet und Armatur erfolgt, ohne auch nur eine Armatur öffnen zu müssen. Die Kommunikation über eine spezielle Infrarotschnittstelle, mit der nur WimTec HyPlus Produkte ausgestattet sind, ist absolut sicher – ein Zugriff mit herkömmlichen Smartphones oder Tablets ist absolut ausgeschlossen. Für das Hinzufügen zum Betriebsbuch verfügt das Tablet über eine Export-Funktion, mit der Nutzerverhalten, Spülinformationen, Verbrauchsdaten, Einstellungen und Geräteinformationen als PDF- oder CSV-Datei abgespeichert werden können.

Auch im Bestand einfach und kostengünstig nachrüstbar

Die gute Nachricht für alle Unternehmer und sonstige Inhaber: WimTec HyPlus ist auch im Bestand einfach und kostengünstig nachrüstbar. Die Batterieversionen machen unabhängig davon, ob eine Steckdose in der Nähe zur Verfügung steht. Dusche, Wanne, Waschtisch, Küche, WC oder Urinal werden so zusätzlich zu ihrer üblichen Funktion im Nu zu einer Spülstation. Stränge ohne Entnahmearmatur können mit der Spüleinheit WimTec PROOF SE ausgestattet werden. So wird an jeder Stelle der Trinkwasser-Installation der bestimmungsgemäße Betrieb gewährleistet. Abhängig vom baulichen Zustand und dem Nutzungsverhalten kann die Nachrüstung auch in Teilabschnitten vorgenommen werden. Begonnen wird an den sensibelsten Stellen, je nach Budget werden schrittweise weitere Bereiche hinzugezogen. Damit bleiben sowohl die Kosten als auch der Zeitaufwand stets kalkulierbar.

Fazit

Die Einhaltung der mit der Bereitstellung von Trinkwasser verbundenen gesetzlichen Pflichten wird durch das intelligente Gesamtkonzept HyPlus von WimTec erheblich erleichtert. Ohne manuelles Zutun wird der regelmäßige Wasseraustausch sichergestellt und stagnierendes Wasser vermieden. Durch die umfassende Dokumentation kann sich der Unternehmer oder sonstige Inhaber schützen und im Anlassfall die Einhaltung seiner Betreiberpflichten nachweisen.